Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Aufträge, die zwischen Ihnen und uns, Aluprem, als Anbieter abgeschlossen werden.
(2) Ein Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer selbständigen beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§2 Zustandekommen eines Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist der Verkauf von Produkten wie Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Schiebetüren und seitlichen Elementen.
(2) Ihre Anfrage zur Erstellung eines Angebots ist unverbindlich. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), das Sie bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum annehmen können.
(3) Die gesamte Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller erforderlichen Informationen erfolgen per E-Mail, telefonisch oder vor Ort. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, die Zustellung technisch gewährleistet ist und nicht durch SPAM-Filter blockiert wird.

§3 Zahlungsbedingungen

  • Nach Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 35 % fällig.
  • Weitere 35% sind nach der ersten Lieferung fällig.
  • Die restlichen 30 % des Betrags sind nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls unverzüglich in bar oder per Echtzeitüberweisung zu begleichen.
  • Bei Online-Bestellungen ohne Montage ist die Zahlung per Vorkasse erforderlich.
  • Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt der Kunde die vollständige und unverzügliche Zahlung.

§4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

§5 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB besteht nicht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produktion bereits begonnen wurde oder noch aussteht.
(2) Der Kunde hat kein Widerrufsrecht bei Bestellungen von individuell gefertigten Waren.
(3) Sollte der Kunde trotz fehlenden Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten, behalten wir uns das Recht vor, Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwands oder entgangenen Gewinns geltend zu machen.

§6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für fest eingebaute Teile sowie bewegliche und elektrische Elemente.
(2) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(3) Als Verbraucher sind Sie aufgefordert, die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen teilen Sie uns sowie dem Spediteur unverzüglich mit. Eine Nichtbeachtung dieser Bitte hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§6 Abs. 4: Wichtige ergänzende Informationen

(a) Bauseitig zu erbringende Leistungen wie das Abdichten an bestehenden Bodenplatten, Pflaster oder Mutterboden im Bereich der Dachstützen sowie die Entsorgung des Erdaushubs sind nicht Bestandteil des Auftrags. Ein 230 Volt-Elektroanschluss muss vorhanden sein.
(b) Für Schäden an Kabeln oder Rohren im Boden- oder Wandbereich wird keine Haftung übernommen.
(c) Die Wandbeschaffenheit kann die Bildung von rechten Winkeln bei Balkonmontagen beeinträchtigen.
(d) Vorschäden an der Montagefläche sind von der Haftung ausgeschlossen.
(e) Bei der Verschraubung von Balkonen, Fliesen oder Naturstein sind Beschädigungen und Undichtigkeiten möglich. Für daraus resultierende Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
(f) Für Undichtigkeiten an Fallrohranpassungen oder vorhandenen Seitenwänden wird keine Haftung übernommen.
(g) Keine Haftung für Schäden durch schlechte Bodenverhältnisse oder hohes Grundwasser.
(h) Anpassungsarbeiten an Bestandsflächen können zu Abweichungen führen.
(i) Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Austausch.
(j) Polycarbonat kann im Laufe der Zeit vergilben, was keinen Gewährleistungsanspruch darstellt.
(k) Eine Feinreinigung nach der Montage ist nicht inbegriffen, kann aber als Zusatzleistung angeboten werden.
(l) Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Baugenehmigungen verantwortlich.

§6 Abs. 5 ff.

(5) Die angebotenen Systeme sind nicht thermisch getrennt, weshalb Kondenswasser entstehen kann.
(6) Bei starkem Regen und verstopfter Dachrinne kann Wasser überlaufen. Die regelmäßige Reinigung der Dachrinne ist erforderlich.
(7) Bei Markisen mit einer Breite oder einem Ausfall von über 400 cm kann es zu Durchhängen oder Faltenbildung kommen.
(8) Plissees können sich durchhängen oder Falten bilden, was keinen Mangel darstellt.
(9) Die Berechnung der Konstruktion erfolgt für Schneelastzone 1. Bei höherer Schneelast muss das Dach von Schnee befreit werden.
(10) Silikonarbeiten gelten als Wartungsfugen und sind regelmäßig durch den Kunden zu überprüfen und nachzudichten. Für Schäden durch undichte Silikonfugen wird keine Haftung übernommen.

Kundeninformationen

  1. Identität des Verkäufers:
    Aluprem
    Aslan Alkilic
    Wehrstraße 4
    38226 Salzgitter
  2. Zustandekommen des Vertrags:
    Die Schritte zum Vertragsschluss, der Vertrag selbst und Korrekturmöglichkeiten erfolgen gemäß § 2 der AGB.
  3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung:
    Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird Ihnen nach Bestellung per E-Mail übermittelt.
  4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung:
    Diese entnehmen Sie den jeweiligen Angeboten.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen:
    Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive Steuern.
  6. Lieferbedingungen:
    Der Liefertermin wird nach Auftragserteilung und Zahlungseingang vereinbart. Er hängt von den Lieferzeiten der Zulieferer und unserer saisonalen Auslastung ab. Bei der Materiallieferung ist vom Bauherrn eine Lagerfläche bereitzustellen. Strom und Wasser sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sträucher, Gartenpflanzen sowie Gegenstände an den Außenwänden sind auf einer Breite von etwa 1 Meter durch den Bauherrn zu entfernen oder zu schützen.
  7. Gesetzliche Mängelhaftung:
    Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Reklamationen werden individuell bearbeitet. Verzögerungen in der Bearbeitung berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.